1. Geltungsbereich

Der „ONE TEAM CLUB“ wird von der SCHOMBURG GmbH & Co. KG angeboten.

Der „ONE TEAM CLUB“ ist ein partnerschaftliches Mehrwert- und Prämienprogramm der SCHOMBURG GmbH & Co. KG und richtet sich an Handwerksbetriebe (im Folgenden „Teilnehmer“), die Produkte der Marke SCHOMBURG über den Fach- und Großhandel beziehen. Die Nutzung des Programms unterliegt diesen Teilnahmebedingungen.

Durch den Erwerb von SCHOMBURG-Produkten und den Upload von Rechnungsbelegen des Fach- und Großhandels können durch Umsätze mit SCHOMBURG-Produkten Punkte gesammelt werden. Die Punkte können Teilnehmer gegen Mehrwerte und Prämien eintauschen.

Die Teilnahme am „ONE TEAM CLUB“ ist kostenfrei und je Handwerksbetrieb nur einmalig möglich.

1.1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt am „ONE TEAM CLUB“ sind ausschließlich gewerblich tätige und eingetragene Handwerksbetriebe (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln und Ihren Sitz in Deutschland haben. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am „ONE TEAM CLUB“ besteht nicht.

Von der Teilnahme ausgenommen sind die Presse, Distributoren, und Unternehmen, deren interne Richtlinien die Teilnahme an solchen Prämienprogrammen ausschließen. Mitarbeitern und Angestellten von SCHOMBURG ist die Teilnahme untersagt.

1.2 Anmeldung und Teilnahmebeginn

Für die Teilnahme am „ONE TEAM CLUB“ ist eine Anmeldung unter https://oneteam-club.schomburg.de erforderlich. Im Rahmen des Anmeldeprozesses sind sämtliche (die mit * als Pflichtfeld markierten Felder) Registrierungsdaten vollständig und zutreffend anzugeben. Die Anmeldung muss durch eine Person vorgenommen werden, die mindestens 18 Jahre alt ist. Die die Anmeldung ausführende Person muss darüber hinaus berechtigt sein, im Namen des Handwerksbetriebs am „ONE TEAM CLUB“ teilzunehmen und die Prämien auszuwählen, zu bestellen und zu empfangen.

Mit seiner Registrierung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und alle im Rahmen der Anmeldung gemachten Angaben richtig sind. Änderungen der bei der Anmeldung angegebenen persönlichen und geschäftlichen Daten sind unverzüglich zu melden. Die SCHOMBURG GmbH & Co. KG ist berechtigt, zusätzliche Belege zum Nachweis der Voraussetzungen zur Teilnahme vom Teilnehmer anzufordern. Die SCHOMBURG GmbH & Co. KG kann einen Teilnehmer jederzeit von der Teilnahme ausschließen, sofern die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen durch den Teilnehmer nicht in geeigneter Art und Weise nachgewiesen werden kann.

Das Sammeln von Punkten ist erst möglich, nachdem die Authentifizierung des Teilnehmers durch die SCHOMBURG GmbH & Co. KG abgeschlossen ist und der Teilnehmer freigeschalten wurde.

2. Pflichten des Teilnehmers

Nur registrierte Teilnehmer sind berechtigt, den „ONE TEAM CLUB“ zu nutzen. Teilnehmer sind daher verpflichtet, ihre Login-Daten vertraulich zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

Missbräuchliche Verwendungen oder den Verdacht von missbräuchlichen Verwendungen ihres Nutzerkontos müssen die Teilnehmer unverzüglich melden. Die SCHOMBURG GmbH & Co. KG haftet für Schäden der Teilnehmer, die auf Grund einer unterbliebenen oder verspäteten Meldung beruhen, nur im Falle von grober Fahrlässigkeit unter Anrechnung des Mitverschuldens des Teilnehmers.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle einer Rückabwicklung eines Kaufs von Produkten, die mit der Gewährung von Punkten für das Bonusprogramm verbunden sind, die SCHOMBURG GmbH & Co. KG über diese Rückabwicklung zu informieren. Hierfür kann das Kontaktformular sowie die E-Mail-Adresse oneteamclub@schomburg.de genutzt werden.

3. Sammeln von Punkten

3.1 Punktegutschrift und Berechnungsgrundlagen, Zeitpunkt

Der Teilnehmer sammelt Punkte für den Kauf von wertungsrelevanten Produkten der Marke SCHOMBURG sowie dem Upload von Rechnungsbelegen mit wertungsrelevanten Produkten. Darüber hinaus kann der Teilnehmer weitere Punkte sammeln, z. B. über die Teilnahme an befristeten Promotionen und Aktionen (z.B. doppelte Punkte, dreifach Punkte).

Aktuelle Informationen zu Aktionen sind im „ONE TEAM CLUB“ unter „Punkte sammeln“ zu finden. Die SCHOMBURG GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Gewährung der Prämienpunkte für einzelne Produkte und Aktionen bzgl. der Höhe der Prämienpunkte jederzeit zu ändern. Gleiches gilt für das Prämienangebot und sonstige Zusatzleistungen des Programms.

Um Punkte zu sammeln, reicht der Teilnehmer die Rechnungsbelege für die gekauften SCHOMBURG-Produkte im „ONE TEAM CLUB“ ein. Teilnehmer können Rechnungsbelege einreichen, die nicht älter sind als 180 Tage, sind und deren Rechnung- und Bestelldatum am Tage des oder nach dem Start des Programms liegen (01. März 2024). Die Rechnungsbelege können innerhalb des „ONE TEAM CLUB“ im Bereich „Punkte sammeln“ via Upload-Möglichkeit hochgeladen werden.

Etwaige Einwände gegen Punktebuchungen bzw. nicht erfolgte Punktebuchungen haben Teilnehmer unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach der Übermittlung der Daten zur Buchung geltend zu machen. Ohne rechtzeitige Reklamation gilt der Punktestand des Kontos des Teilnehmers als genehmigt.

Die gesammelten Punkte können im „ONE TEAM CLUB“ unter „Punkte einlösen“ eingelöst werden. Für die Abwicklung von Mehrwert- und Prämienkäufen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hierüber wird der Teilnehmer bei jedem Mehrwert- und Prämienkauf zusätzlich informiert.

Für den Erhalt von Mehrwerten und Prämien können nur Prämienpunkte eingesetzt werden. Eine Zuzahlung ist möglich.

3.2 Punkteverfall, Rückforderung von Punkten

Punkte verfallen am 31. Dezember des Kalenderjahres welches 24 Monate nach Gutschrift der Punkte herrscht. Beispielsweise. am 04. April 2024, 22. Juni 2024 sowie 31. Dezember 2024 gutgeschriebene Punkte verfallen alle am 31.12.2026. Am 01. Januar 2025 gutgeschriebene Punkte verfallen am 31.12.2027. Bis dahin nicht eingelöste Punkte verfallen. Die Zustellungsabwicklung kann auch nach dem 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Es erfolgt eine Stornierung bereits gutgeschriebener Punkte, wenn der Kauf eines im gemeldeten Umsatz berücksichtigten SCHOMBURG-Produktes rückgängig gemacht wird (z. B. Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch) sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch. Wurden in einem solchen Fall nachträglich stornierte Punkte bereits für eine Prämie eingelöst, werden spätere Ansprüche auf Punktegutschriften nicht berücksichtigt, bis die Anzahl der stornierten Punkte erreicht ist.

4. Punktekonto und Punktestand

Der Punktestand wird dem Teilnehmer im Prämienshop zur Verfügung gestellt. Er kann nur von einem für einen Teilnehmer registrierten Nutzer mit entsprechender Berechtigung eingesehen werden. Eine Übertragung von Punkten auf fremde Teilnehmerkonten oder Mitnahme der Punkte über den 31.12. des übernächsten Jahres hinaus ist ausgeschlossen.

Über Ihren Punktestand sowie das definierte Verfallsdatum werden Sie in regelmäßigen Abständen automatisch per E-Mail an die in Ihrem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.

5. Punkteeinlösung

5.1 Allgemein

Mehrwert- und Prämienberechtigt ist jeder Teilnehmer, dessen Punktekonto ein entsprechendes Guthaben aufweist, wobei nur als Teilnehmer registrierte Nutzer mit entsprechender Berechtigung Punkte einlösen können. Für den Erhalt von Mehrwerten und Prämien können nur Prämienpunkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung erworbener Punkte ist nicht möglich. Eine Einlösung erfolgt ausschließlich online im „ONE TEAM CLUB“ (Login erforderlich). Die dort aufgeführten Mehrwerte und Prämien können zu den jeweils genannten Punktewerten bestellt werden; Irrtümer, Druckfehler und Änderungen bleiben vorbehalten. Die Ausgabe der Mehrwerte und Prämien erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollte ein/e Mehrwert oder Prämie nach eingegangener Bestellung nicht mehr oder nicht mehr in der gewünschten Ausprägung (Farbe, Form, etc.) lieferbar sein, erfolgt keine Einlösung und die entsprechenden Punkte werden dem Konto des Teilnehmers wieder gutgeschrieben.

5.2 Prämienversand

Lieferungen von Mehrwerten und Prämien sind nur innerhalb Deutschlands an eine Geschäftsanschrift des Teilnehmers möglich.

6. Steuerliche Aspekte

Eine pauschale Versteuerung nach § 37b EStG ist nicht möglich. Eine etwaige Versteuerung der Prämien, z. B. bei privater Nutzung, obliegt damit den Teilnehmern. Der Wert unserer Sachprämien ist auf dem Lieferschein zu finden.

7. Kündigung

7.1 Kündigung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann die Teilnahme am „ONE TEAM CLUB“ jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Eine Kündigung kann über das „ONE TEAM CLUB“ Kontaktformular erfolgen. Der Teilnehmer erhält eine Benachrichtigung per Mail, dass die Teilnahme gekündigt und dass sein Account unverzüglich gelöscht wird. Mit Löschung des Accounts verliert der Teilnehmer alle damit gesammelten Punkte des „ONE TEAM CLUB“ unwiderruflich ohne Ersatzanspruch.

Alternativ kann der Teilnehmer seine Kündigung über folgende Wege einreichen:

per Post an:

SCHOMBURG GmbH & Co. KG

Entwicklungs- u. Produktionsgesellschaft

Aquafinstraße 2-8

32760 Detmold

oder per E-Mail an oneteamclub@schomburg.de

7.2 Kündigung durch die SCHOMBURG GmbH & Co. KG

Eine ordentliche Kündigung durch die SCHOMBURG GmbH & Co. KG ist nur unter Einhaltung einer angemessenen Frist möglich. Gesammelte Punkte verfallen in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung. Der Kunde kann erworbene Punkte bis zum Wirksamwerden der Kündigung einlösen.

Liegt ein wichtiger Grund vor, ist eine Kündigung durch die SCHOMBURG GmbH & Co. KG auch mit sofortiger Wirkung möglich. Die Punkte des betroffenen Teilnehmers verfallen in diesem Fall mit sofortiger Wirkung ersatzlos. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer schwerwiegend gegen wesentliche Teilnahmebedingungen verstößt, das Prämienprogramm missbraucht oder nachträglich seine Teilnahmeberechtigung entfällt.

8. Einstellung des Punkteprogramms und Änderung der Teilnahmebedingungen

8.1 Beendigung und Änderung des Prämienprogramms

Die SCHOMBURG GmbH & Co. KG behält sich vor, den „ONE TEAM CLUB“ unter angemessener Wahrung der Belange der Teilnehmer, aber ggf. auch ohne vorherige Ankündigung einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Bei einer Einstellung oder Ersetzung des „ONE TEAM CLUB“ können bis zur Einstellung oder Ersetzung gesammelte Punkte entsprechend Punkt 5 noch innerhalb von drei Monaten nach Einstellung oder Ersetzung eingelöst werden.

8.2 Änderung der Teilnahmebedingungen

Die SCHOMBURG GmbH & Co. KG behält sich ferner vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist und Teilnehmer nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Mitteilung widersprechen und damit ihre Teilnahme am „ONE TEAM CLUB“ kündigen. Auf diese Möglichkeit wird die SCHOMBURG GmbH & Co. KG in der Änderungsbenachrichtigung noch einmal gesondert hinweisen. Die jeweils aktuelle Version der Bedingungen ist unter https://oneteam-club.schomburg.de/de/datenschutz/abrufbar.

9. Datenschutz

Die Verwendung der vom Teilnehmer übermittelten Daten geschieht ausschließlich im Rahmen der Aktionsbetreuung (z. B. zur Bereitstellung des Teilnehmerkontos, Prämienversand). Die Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck an die – durch die SCHOMBURG GmbH & Co. KG beauftragten – datenverarbeitenden Dienstleister. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe an Dritte, außer die SCHOMBURG GmbH & Co. KG ist hierzu aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden die Teilnehmer in unserer Datenschutzerklärung, die sie unter https://oneteam-club.schomburg.de/de/datenschutz/ abrufen können.

10. Gerichtsstand und Rechtswahl

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem ONE TEAM CLUB ist Detmold. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.